Vervielfältigungen
Bitte beachten Sie:
Stellt die Bibliothek selbst die Vervielfältigung her, so verbleiben ihr die daraus erwachsenen Rechte; die Originalaufnahmen verbleiben in ihrem Eigentum.
Eine Vervielfältigung für gewerbliche Zwecke (z.B. Reprints, Faksimile-Ausgaben, Postkarten) oder in größerem Umfang bedarf einer besonderen Vereinbarung, die auch die Gegenleistung bestimmt. Das Vervielfältigungs- und Nutzungsrecht darf ohne Genehmigung der Bibliothek nicht auf Dritte übertragen werden.
Als registrierte Benutzer können Sie einen buchschonenden Aufsichtscanner nutzen und damit Vervielfältigungen aus Neuburger oder Fernleih-Beständen anfertigen (5 Cent/Scan), soweit gesichert ist, dass die Werke nicht beschädigt werden. Sie benötigen dafür nur einen USB-Stick, den Sie mitbringen oder von der Bibliothek ausleihen können. Für die Einhaltung der Urheber-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechte ist jeder Benutzer allein verantwortlich.
Scan-Aufträge
Falls das Scannen bei älteren, wertvollen oder schonungsbedürftigen Werken nur durch Bibliothekspersonal gestattet ist, füllen Sie bitte einen Digitalisierungsauftrag aus; Formulare liegen in der Bibliothek auf.