Rückgabe

Unaufgeforderte Rückgabe

Spätestens am Tag des Ablaufs der Leihfrist ist das entliehene Medium unaufgefordert an der zuständigen Ausleihstelle zurückzugeben.

Bei Abwesenheit oder sonstiger Verhinderung haben Sie dafür zu sorgen, dass die entliehenen Medien rechtzeitig zurückgegeben werden. Für die Rückgabe ist kein Benutzerausweis nötig.

Bitte beachten Sie:

  • Entfernen Sie bei Fernleih-Medien keinesfalls die sog. PFL-Zettel, damit Ihr Ausleihkonto entlastet werden kann. Sie vermeiden damit ggf. kostenpflichtige Aufforderung trotz rechtzeitiger Rückgabe.
  • Die Entlastung Ihres Kontos erfolgt erst nach Leerung des Hausbriefkastens (am nächsten Tag) bzw. nach Eintreffen des Pakets. Sorgen Sie für eine rechtzeitige Rückgabe, um kostenpflichtige Aufforderungen zu vermeiden.
  • Auch nach Einwurf oder Versand haften Sie bei Verlust oder Beschädigung (s. § 8 Abs. 3 ABOB).

Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten

Entliehene Medien können Sie auch außerhalb unserer Öffnungszeiten zurückgeben. Hierfür bestehen folgende Möglichkeiten:

Hausbriefkasten

Sofern die Medien nicht zu groß sind, können Sie sie in unseren Briefkasten werfen. Achten Sie bitte darauf, dass die Medien vollständig und unversehrt im Briefkasten liegen. Bitte verpacken Sie die Medien regendicht z.B. in einer Plastiktüte.

Postpaket

Ausnahmsweise können Sie uns die Medien als Paket mit der Post senden. Die Kosten hierfür tragen Sie. Legen Sie bitte einen Zettel mit folgenden Informationen bei:

  • Ihren vollständigen Namen
  • Ihre Anschrift
  • Ihre Benutzernummer
  • ein Inhaltsverzeichnis der Sendung
  • bei Fernleihmedien legen Sie unbedingt den PFL-Zettel in das jeweilige Medium

Aufforderung zur Rückgabe

Sie sind zur unverzüglichen Rückgabe auch vor Ablauf der Leihfrist verpflichtet, wenn die Bibliothek das Medium zurückfordert. Dies kann zum Bespiel im Rahmen von Vormerkungen oder Fernleihen vorkommen.

Werden entliehene Werke nicht rechtzeitig zurückgegeben, so ist die Bibliothek verpflichtet, unter Hinweis auf die abgelaufene Leihfrist die Werke kostenpflichtig zurückzufordern. Werden die Werke nach erfolgter Aufforderung nicht sofort zurückgegeben, ist die Bibliothek verpflichtet, die Aufforderung zur Rückgabe kostenpflichtig zu wiederholen.

Die anfallenden Gebühren kommen nicht der Bibliothek zugute, sie decken lediglich den Verwaltungsaufwand, deren Kosten Sie zu tragen haben.

Aufforderungen zur Rückgabe gelten als zugegangen, wenn sie an die letzte von Ihnen mitgeteilte Anschrift gerichtet sind.

Solange Sie einer Aufforderung zur Rückgabe nicht nachkommen, festgesetzten Schadenersatz nicht leisten oder geschuldete Kosten nicht entrichten, wird die Bibliothek die Ausleihe von Medien und die Verlängerung der Leihfristen verweigern.

Bleiben diese Maßnahmen erfolglos, ist die Bibliothek gezwungen, gemäß § 18 Abs. 4 ff. ABOB zu verfahren.

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