Die Bereitstellungsfrist

... beträgt 10 Öffnungstage. Werden von der Bibliothek bereitgestellte Medien nicht innerhalb von zehn Tagen nach ihrem Eingang abgeholt, so gilt die Bestellung als zurückgenommen. Aus anderen Bibliotheken bestellte Medien (Fernleihe) werden zurückgesandt.

Die Leihfrist

... beträgt üblicherweise einen Monat, für Zeitschriften zwei Wochen.

In jedes zu verleihende Werk wird von der Bibliothek ein Ausdruck eingelegt, auf dem das späteste Rückgabedatum (Ende der Leihfrist) vermerkt ist. Im Ausleihkonto des Online-Katalogs (InfoGuide®) ist die Leihfrist immer aktuell.

Die Bibliothek kann in begründeten Fällen ein Werk auch vor Ablauf der Leihfrist zurückfordern. Sie erhalten dann eine entsprechende Benachrichtigung. Nicht mehr benötigte Werke sollen im Interesse anderer Benutzer bereits vor Ablauf der Leihfrist zurückgegeben werden.

Verlängerungen

... können Sie online in unserem InfoGuide durchführen. Die Leihfrist kann höchstens zweimal um je einen Monat, bei Zeitschriften um je zwei Wochen unter dem Vorbehalt des Widerrufs verlängert werden. Die Verlängerung ist jedoch spätestens am letzten Tag der ursprünglichen Frist möglich; eine nachträgliche Verlängerung ist nicht möglich.

Eine Verlängerung der Leihfrist ist nicht zulässig, wenn das Werk vorgemerkt (§ 17 der Benutzungsordnung) ist. Bei einer Vormerkung kann eine Verlängerung widerrufen werden. Sie erhalten dann eine entsprechende Benachrichtigung, das entliehene Werk sofort zurückzugeben. Wird der Aufforderung nicht Folge geleistet, ist die Bibliothek verpflichtet, kostenpflichtig zur Rückgabe aufzufordern.

Kostenpflichtige Aufforderung zur Rückgabe

Eine kostenpflichtige Aufforderung zur Rückgabe erhält, wer die Leihfrist eigenmächtig überzieht. Die Leihfrist ist überzogen, wenn bis zum Ende der Leihfrist weder das Werk zurückgegeben noch eine Verlängerung durchgeführt wurde.