Die Zulassung als registrierter Benutzer der SBND ist persönlich zu beantragen und erfolgt durch Ausstellung eines Benutzerausweises.
Wer kann registrierter Benutzer der SBND werden?
- Natürliche Personen, die einen Wohnsitz in der Region haben.
- Juristische Personen, die ihren Sitz in der Region haben.
Voraussetzungen für die Zulassung als registrierter Benutzer der SBND
Privatpersonen
- Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
- Sie müssen einen Wohnsitz in der Region (50 km rund um Neuburg) nachweisen können mit gültigem Personalausweis (alternativ Reisepass plus Meldebestätigung).
- Sie nehmen die ABOB vom 18. August 1993 zur Kenntnis und verpflichten sich, diese einzuhalten.
- Die Zulassung ist persönlich zu beantragen und erfolgt durch Ausstellung eines Benutzerausweises.
Juristische Personen
- Ihre Institution hat Ihren Sitz in der Region.
- Sie nehmen die ABOB vom 18. August 1993 zur Kenntnis und verpflichten sich, diese einzuhalten.